Ab 3.11.2020 bis (voraussichtlich) 30.11.2020 gelten neue COVID-19-Bestimmungen für Unternehmen. Hier finden Sie die aktuelle offizielle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick speziell für die Dienstleistungsbranchen der UBIT (Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltungsberufe, Informationstechnologie). Schutzvorrichtungen für den Mund- und Nasenbereich müssen nun schon ab 3.11.2020 abdeckend und eng anliegend sein. Gesichtsvisiere und Gesichtsschilder erfüllen diese Voraussetzungen nicht (die bisherige Übergangsfrist bis 7.11. gilt nicht mehr). Öffentliche Orte An öffentlichen Orten“Neue COVID Regeln für Beratung und Seminare” weiterlesen