Klimakrise und das #greennewdeal Programm der EU

Change Management findet oft statt, weil sich wichtige Rahmenbedingungen ändern!

Klimakrise eine kurze Erklärung von BBC

https://www.bbc.com/news/science-environment-24021772

Workshop – Kommunikation und Change in der Krise, 8.5.2020

Ein Workshop im systemisch-entwickeln Raum auf der Plattform Microsoft Teams

Wann – laufend Termine auf Anfrage

Management aus der Krise in eine nachhaltige Zukunft!

 

Die Corona Krise hat sowohl die bewährten Inhalte der Change Beratung in Krisensituationen wieder aktuell werden lassen. Gleichzeitig macht diese Krise auch einen Change-Prozess in der Form und den Kommunikationskanälen der Beratung und Kommunikation in unseren Organisationen notwendig.

 

Eine Krise die so einschneidend eine weltweite Pause erzwingt, macht auch neue Wege und Räume der Reflexion frei, um unsere Situation neu zu analysieren und zu bewerten. Wir haben die Chance unser Wirtschaftssystem gemeinsam nachhaltiger und resilienter neu zu entwickeln. Vielen Menschen ist jetzt schon klar, dass die Veränderungstreiber Konnektivität, Nachhaltigkeit und Resilienz sein werden

Ich arbeite mit Microsoft Teams APP oder mit ZOOM APP. Beides sind professionelle Tools die für Meetings, Beratungsgespräche, Coachingsitzungen oder Teambesprechungen gut geeignet sind!

Professionell moderiert werden so kompakte Seminare und Workshops im virtuellen Raum möglich.

Anmeldung mit dem Link wbernhuber@me.com

mit der Teilnahmebestätigung erhalten sie einen Zugangslink.

Kursunterlagen werden als PDF zur Verfügung gestellt.

Coaching/Beratung im virtuellen Raum – Videochat

Lösungen und wirkungsvolle systemische Beratung gibt es auch im virtuellen Raum!

Die neue Situation schüttelt unsere Gewohnheiten durcheinander und es entstehen neue Lösungen! Viele Teams und Organisationen erleben mehr Zusammenhalt und neue Möglichkeiten für Beziehungen, die uns wichtig sind. Neue Formen der Arbeitsteilung werden gefunden. Gleichzeitig stehen sehr viele Menschen unter Schock und fühlen sich überfordert.

Beratung und Coaching kann eine hilfreiche Reflexion bringen und neue Lösungen entwickeln.

Die Erfahrungen der ersten Online-Sessions mit haben uns aufgezeigt, dass es für viele von uns technische und organisatorische Hürden zu überwinden gilt, bevor wir den passenden Zugang zum virtuellen Raum finden.

Deshalb übermitteln wir Ihnen noch ergänzend folgende Hinweise:

  1. Das „Microsoft Teams“ App fürPC, NotebookTablets laden Sie über den folgenden Link:  https://products.office.com/de-at/microsoft-teams/download-app.
  2. Folgen Sie den Schritten des Installationsprogramms auf Ihrem PC, Tablet …
  3. Sie können mit Ihrem Password, mit dem sie Microsoft Office aktiviert haben, auch „Microsoft Teams“ aktivieren.
  4. Bleibt nur noch der Schritt des Eintritts in die jeweilige Besprechung. Beim Einstieg in Ihr Team mit dem Namen des gemeinsamen Beratungsprojektes, sehen Sie, ob eine Besprechung offen ist Meldung „Besprechung gestartet“. Einfach den Button „Teilnehmen“ anwählen und den Eintritt in die Besprechung bestätigen.
  5. Dann erscheint am Bildschirm ein Bild der GesprächspartnerInnen. Wenn Sie den Cursor bewegen, erscheint im unteren Drittel des Programmfensters eine Symbolleiste mit einem Kamerasymbol und einem Mikrosymbol. Um die Kamera zu aktivieren wird das Kamerasymbol, das durchgestrichen ist, angewählt. Genauso aktivieren Sie Ihr Mikro.
  6. Jetzt sollten wir uns hören und sehen. Die Beratungssitzung kann beginnen.

Als Alternative arbeite ich auch in Beratungsterminen mit dem „ZOOM“ App. Da lade ich über die E-Mail-Adresse meine Gesprächspartner ein. Die Gesprächspartner laden das „ZOOM“ App herunter und treten der Besprechung bei.

Vereinbaren Sie ein erstes Orientierungsgespräch.

Meine Beratungsschwerpunkte

  • Coaching von Führungskräften in Veränderungsprozessen, in Krisen und Change-Projekten
  • Coaching bei der Entwicklung und Klärung eigener professioneller Rollen
  • Change-Management Beratung in OE Prozessen
  • Coaching und Supervision von Teams
  • Moderation von Strategie-/ Teamentwicklungsklausuren und Veranstaltungen
  • strategische Beratung im Bereich HR und Sustainibility

 

Krise und Lösungen systemische Change-Beratung !

Die Corona Krise hat sowohl die bewährten Inhalte der Change Beratung in Krisensituationen wieder aktuell werden lassen. Gleichzeitig macht diese Krise auch einen Change-Prozess in der Form und den Kommunikationskanälen der Beratung und Kommunikation in unseren Organisationen notwendig. Eine Krise die so einschneidend eine weltweite Pause erzwingt, macht auch neue Wege und Räume der Reflexion frei, um unsere Situation neu zu analysieren und zu bewerten. Wir haben die Chance unser Wirtschaftssystem gemeinsam nachhaltiger und resilienter  neu zu entwickeln. Vielen Menschen ist jetzt schon klar, dass die Veränderungstreiber Konnektivität, Nachhaltigkeit und Resilienz sein werden

Ich arbeite mit Microsoft Teams APP oder mit ZOOM APP. Beides sind professionelle Tools die für Meetings, Beratungsgespräche, Coachingsitzungen oder Teambesprechungen gut geeignet sind!

Professionell moderiert werden so kompakte Seminare und Workshops im virtuellen Raum möglich.

Tipps zur Kommunikation der Krisensituation

 

• Angemessener Rahmen

 

• Passende Einleitung

 

• Information geben – konkret, klar, rasch

 

Information über die Situation, Ziele und Maßnahmen wiederholen, wenn nötig

 

• Aggression / Depression aushalten

 

• Gefühle der/s Anderen ernst nehmen und nicht kleinreden!

 

•Informationen nur anbieten, wenn gewünscht! Nachfragen was angekommen ist!

 

• Gemeinschaft und Netzwerke für eigene Aktionen fördern

 

• Bedürfnisse des Anderen hören und nicht mit eigenen Ängsten verwechseln

 

Wir brauchen das Gefühl der Selbstwirksamkeit und Handlungsmöglichkeiten

 

 

 

Meine Rolle ist die des professionellen Begleiters damit sie Ihre Ziele besser erreichen..

 

Meine Kompetenz ist das Begleiten und Beraten von zielorientierten Changeprozessen.

 

Die Auswahl eines sinnstiftenden Zieles ist ein wichtiger erster Beratungsschritt. Da ich selber immer wieder Projekte geleitet habe und selber Teil von Projektteams war, weiß ich aus eigener Erfahrung wie wichtig für den Erfolg ein gemeinsames Zielbild für ein Team ist.

 

Systemisches Coaching ermöglicht – bessere Performance in der Krise, in der eigenen professionellen Rolle und mehr Qualität in allen Lebensbereiche.

 

Ziel der Beratung ist die Balance zwischen beruflichen, professionellen und privaten Lebenswelten neu zu finden.

 

das Einbinden mehrerer Welten (private, berufliche, familiäre …) bringt die Seele wieder in ein ökologisches Gleichgewicht.

 

eine nachhaltige Lösung bringt auf allen Bühnen des Lebens eine Verbesserung. lösungsorientierte Sichtweisen und Veränderung alter Muster.

 

Vereinbaren Sie ein erstes Orientierungsgespräch.

Neue COVID Regeln für Beratung und Seminare

Ab 3.11.2020 bis (voraussichtlich) 30.11.2020 gelten neue COVID-19-Bestimmungen für Unternehmen. Hier finden Sie die aktuelle offizielle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick speziell für die Dienstleistungsbranchen der UBIT (Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltungsberufe, Informationstechnologie).

Schutzvorrichtungen für den Mund- und Nasenbereich müssen nun schon ab 3.11.2020 abdeckend und eng anliegend sein. Gesichtsvisiere und Gesichtsschilder erfüllen diese Voraussetzungen nicht (die bisherige Übergangsfrist bis 7.11. gilt nicht mehr).

Öffentliche Orte

An öffentlichen Orten im Freien muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein 1 Meter Mindestabstand eingehalten werden.

An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein 1 Meter Mindestabstand eingehalten werden. Außerdem muss man eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende Schutzvorrichtung (z.B. Gesichtsmaske) tragen.

Ausgangsregeln von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu beruflichen Zwecken und Ausbildungszwecken erlaubt, sofern dies erforderlich ist.

Das bedeutet, dass z.B. auch ein dringender Auftrag oder eine notwendige Wartung nach 20.00 Uhr erlaubt ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden. Sie können dafür z.B. dieses WKO-Muster Ausgangsbeschränkung: Formular für Schlüsselarbeitskräfte verwenden.

Empfang von Kunden in der eigenen Betriebstätte

Kunden dürfen im eigenen Unternehmen empfangen werden. Hierbei sind folgende Regelungen zu beachten (Achtung: Für Veranstaltungen gelten Sonderregelungen, siehe unten):

  • Mindestabstand von 1 Meter (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
  • Es muss sowohl von Kunden als auch Mitarbeitern mit Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende Schutzvorrichtung getragen werden (z.B. Gesichtsmaske). Für Mitarbeiter kann statt des Mund-Nasen-Schutzes aber auch eine andere „geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung“ verwendet werden, sofern diese denselben Schutz bietet (z.B. Trennwände).
  • Pro Kunde muss im Kundenbereich eine Fläche von 10m² zur Verfügung stehen (z.B. 10 Personen bei 100m² Fläche). Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², darf jeweils nur ein Kunde den Kundenbereich betreten.
  • Bei „baulich verbundenen Betriebsstätten“ richtet sich die maximale Kundenanzahl nach der tatsächlichen Gesamtfläche des Kundenbereichs. Vorräume, Kaffeeküche, etc. zählen also zu dieser Gesamtfläche dazu, sofern sie dem Kundenbereich zuzuordnen sind.

Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung

  • der 1 Meter Mindestabstand zwischen Kunden und Dienstleister und/oder
  • vom Kunden das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden,

ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete (technische oder organisatorische) Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Verhalten innerhalb des eigenen Betriebs (Ort der beruflichen Tätigkeit) 

  • Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein 1 Meter Mindestabstand einzuhalten, sofern nicht bereits durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Die Verpflichtung zum Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende Schutzvorrichtung (z.B. Gesichtsmaske) ist über Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig.
  • Wenn der 1 Meter Mindestabstand auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren (etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams oder die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden).

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind generell untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind jedoch insbesondere        

  • Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und
  • berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind.

Die bisherigen Voraussetzungen (COVID-19-Präventionskonzept, Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und Bestellung eines COVID-19-Beauftragten) gelten nicht mehr!

Für erlaubte Veranstaltungen im eigenen Kundenbereich gilt die 10m²-Beschränkung pro Kunde (siehe oben).

Bei Zusammenkünften zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein 1 Meter Mindestabstand eingehalten werden. Zusätzlich muss man einen abdeckenden und eng anliegenden Mund- und Nasenschutz tragen. Ausnahme: Kann jedoch auf Grund der Eigenart der Ausbildung

  • der 1 Meter Mindestabstand zwischen Personen und/oder
  • von Personen das Tragen des Mund- und Nasenschutzes nicht eingehalten werden,

ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren (Mindestabstände, Desinfektionsmittel, Trennwände, etc.).

Beispiel: Darf ich also mein privates Wirtschaftstraining durchführen? Da es sich hier um eine Zusammenkunft zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken handelt, darf ich dieses grundsätzlich in meinem Unternehmen, bei meinem Kunden oder in einem angemieteten Seminarraum veranstalten.

Achtung: Das Wirtschaftstraining darf nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. einem Seminarhotel) veranstaltet werden. In Beherbergungsbetrieben ist wäre dies nur zu Ausbildungszwecken „gesetzlich anerkannter Einrichtungen“ erlaubt.

Beratungsleistungen

  • Im Falle einer Beratung innerhalb des eigenen Betriebs, die keine Veranstaltung ist, gelten folgende Beschränkungen für den Empfang von Kunden:
    • Mindestabstand 1 Meter
    • Es muss sowohl von Kunden als auch Mitarbeitern einabdeckender und eng anliegender Mund-Nasen-Schutz (oder eine andere Vorrichtung, die denselben Schutz bietet) getragen werden. Für Mitarbeiter kann statt des Mund-Nasen-Schutzes aber auch eine andere „geeignete Schutzvorrichtung“ verwendet werden, sofern diese denselben Schutz bietet (z.B. Trennwände).
    • Pro Kunde muss im Kundenbereich eine Fläche von 10m² zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², darf jeweils nur ein Kunde den Kundenbereich betreten.
    • Hinweis: Bei „baulich verbundenen Betriebsstätten“ richtet sich die maximale Kundenanzahl pro m² nach der tatsächlichen Gesamtfläche des Kundenbereichs. Vorräume, Kaffeeküche, etc. zählen also zu dieser Gesamtfläche dazu, sofern sie dem Kundenbereich zuzuordnen sind.
  • Im Falle einer Beratung, die keine Veranstaltung ist, im Auftrag des Kunden beim Kundenbetrieb gilt:
    • Mindestabstand 1 Meter
    • Kann der 1 Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (oder durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams oder die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden).
    • Der Kunde ist zur Einhaltung der erforderlichen Bestimmungen für sich und seine Mitarbeiter entsprechend des Ortes der beruflichen Tätigkeit verpflichtet.
  • Hinweis: Für Beratungsleistungen, die Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind, gelten Sonderregelungen (siehe oben unter „Veranstaltungen“).

Fahrgemeinschaften

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Dies gilt auch für Aus- und Weiterbildungsfahrten.

Quelle: WKO 3.11.2020, 12:00

Muster Aushang

Workshop – über die Klimakrise sprechen!

Dieser Workshop will alle Teilnehmenden zu folgenden Fragen antworten erarbeiten:

  1. Wie fädle ich ein Gespräch zum Thema Klimakrise ein?

  2. Wie bekomme ich die Zustimmung meines Gegenübers?

  3. Wie erkenne ich die Bedürfnisse meines/r GesprächspartnerIn?

  4. Was sind meine Hindernisse oder Unsicherheiten bei dem Thema?

  5. Was sollten wir bei diesem Thema berücksichtigen?

  6. Wie gehe ich mit Einwänden um?

  7. Wie schaffe ich neue Koalitionen?

  8. Von der Erkenntnis zum Handeln!

  9. Tipps und nützliche Tools in der Kommunikation?

  10. Fakten und nützliche Quellen!

Unsere Kompetenz für erfolgreiche Kommunikation zu den Themen Klimakrise, Energiewende, Mobilitätswende … wird gestärkt. Ein sensibles und mutiges Ansprechen dieser Themen in vielen Lebenslagen wird leichter gehen. Mit Einwänden souverän umgehen. Ein erfolgreicher Gesprächsabschluss wird besser gelingen.

Unkostenbeitrag € 25

TrainerInnen: Wolfgang Bernhuber, systemisch-entwickeln, parents for future, ev. Gastreferentin

Seminarraum systemisch-entwickeln, Helferstorferstraße 31,2344 Ma. Enzersdorf

Zeit 22.8.2019, 15:00 – 19:30

Anreise: Bhf. Mödling, Bus 260, 259, 207 oder nextbike vom Bhf. zu nextbike Ma. Enzersdorf/Friedhof

Verbindliche Anmeldung:

Wbernhuber@me.com

Nur noch Restplätze vorhanden!

Das Wasserstoff-Auto oder warum die H Technologie eine Sackgasse ist!

Das Wasserstoff-Auto – ein Phantom
— Weiterlesen www.energie-bau.at/mobilitaet/3093-was-gegen-die-wasserstoff-autos-spricht

Ressourcenarbeit und Resilienz

Session in Heidelberg auf der Tagung Mentales Stärken 2017, zum Thema Resilienz und Entspannung in stressigen Situationen im professionellen  in der professionellen Rolle von Führungskräften von Dr. Brian Alman

vimeo.com/245870268

Eigene Stärken entdecken und fördern – “Pinguin Prinzip”

Was in diesem Video gezeigt wird findet in jedem professionellen Coaching statt.

Den eigenen Stil und die Stärken zu entdecken und zu fördern ist ein laufender Prozess, der im systemischen Coaching gefunden und entwickelt wird.

Meinen Pinguin zu finden und den passenden Rahmen zu gestalten. Es ist möglich auch in den Organisationen die passenden Biotope zu gestalten, um die passende Kultur zu entwickeln. (v. Eckhart v Hirschhausen)

systemisch-entwickeln

 

Organisationskultur im Wandel – “die stille Revolution”

Ganz am Mainstream der heutigen  Themen vorbei entwickeln sich in mehreren Themenfeldern der wirtschaft, Energie, verkehr, digitale Gesellschaft dramatische Änderungen.

Wir können mit Abwehrhaltung reagieren oder unsere Potentiale als Mensch und Organisation erkennen und entfalten! Das kann zur Folge haben, dass wir einen Prozess starten in dem wir uns in unserer professionellen Rollen, unsere Organisationskultur sowie die Rahmenbedingungen  reflektieren und gemeinsam weiterentwickeln.

DR. GERALD HÜTTER, (Neurologe,Uni Göttingen),  TONY SEBA (Stanford UNIVERSITY Clean disruption , Lars Thomson, Zukunfts- und Trendforscher, PETER SENGE,Organisationsforscher , MIT, Hermann Scheer, verst. Politiker und Architekt der Energiewende in Deutschland u.a. erzählen von diesen Veränderungen, die auf uns zu kommen und wie wir damit umgehen können!

Die Chancen sind da und wir entscheiden ob wir sie nützen!

Der im Blog vorgestellte Film auf Augenhöhe erzählt von Lösungsansätzen!

” Die Stille Revolution”  Ein Film der zum Hinterfragen anregt.

Umdenken – Neudenken –  NEU Lernen

Strategie Neu denken im Coaching

wbernhuber@systemisch-entwickeln.at

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